Konzernbilanzrichtlinie

Die Konzernbilanzrichtlinie dient als Richtlinie der Europäischen Union (EU) einer einheitlichen Gesetzgebung zu und Ausgestaltung von Konzernabschlüssen europäischer Firmen. Sie ersetzt bestehende nationale Regeln und ist für in unterschiedlichen Ländern Europas tätige Unternehmen verbindlich. Zudem sind die Mitgliedsländer der EU gehalten, ihre nationale Gesetzgebung der Konzernbilanzrichtlinie anzupassen. Die vollständige Umsetzung der Konzernbilanzrichtlinie ermöglicht den vollständigen Vergleich der aufgestellten Konzernabschlüsse von Konzernen aus unterschiedlichen europäischen Staaten. Die Konzernbilanzrichtlinie sieht wesentlich strengere Ansprüche an die Erstellung einer Konzernbilanz als die Regeln der meisten Einzelstaaten vor. Der erste Vorstoß zum Erstellen einer europaweit geltenden Konzernbilanzrichtlinie stammt aus dem Jahr 1978.

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