Kooperation

Die Betriebswirtschaftslehre bezeichnet als Kooperation die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen, welche rechtlich eigenständig bleiben. Klassische Formen der Kooperation sind Einkaufsgenossenschaften und Werbegemeinschaften. Eine Kooperation kann auch befristet erfolgen, so arbeiten Handelsunternehmen häufig beim Sponsoring von Stadtfesten und ähnlichen Veranstaltungen zusammen. Eine Sonderform der Kooperation bilden Gemeinschaftsunternehmen. Bei Einstellungsverfahren gilt die Fähigkeit zur Kooperation, welche auch als Teamfähigkeit bezeichnet wird, als Bereitschaft und tatsächliche Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Kollegen, sie ist in vielen Unternehmen ein wesentliches Einstellungskriterium. Das Ziel der Kooperation ist sowohl in der Betriebswirtschaft als auch in der Arbeitsorganisation das Erzielen besserer Ergebnisse durch Zusammenarbeit.

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