Kostendämpfungspauschale

Die Kostendämpfungspauschale ist ein Begriff aus dem Beihilferecht für Beamte. Die Beihilfeansprüche werden jährlich um den Betrag der Kostendämpfungspauschale gekürzt, deren Höhe sich nach der Besoldungsgruppe richtet. Somit tragen Beamte mit höherem Einkommen eine ebenfalls höhere Belastung infolge der Kostendämpfungspauschale. Die Begründung für die Einführung der Kostendämpfungspauschale war, dass Beamte im Rahmen der Beihilfe ebenso wie gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer einen Teil ihrer Gesundheitskosten selbst tragen sollen. Pensionsempfänger zahlen eine geringere Kostendämpfungspauschale als aktive Beamte. Die Höhe der Kostendämpfungspauschale kann sich mit jedem Kalenderjahr verändern, wobei die Veränderung auch wie im Jahr 2013 mitunter zu einer Verringerung der Belastung führt.

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