Eine Kostenstelle bezeichnet in der Betriebswirtschaft die Stelle, an welcher Kosten entstehen. In der Regel werden im Zuge einer Kostenrechnung die Kostenstellen je Abteilung und Kostenart gebildet. Eine grundsätzliche Unterteilung der Kostenstellen erfolgt zwischen Hilfskostenstellen (Vorkostenstellen) und Vollkostenstellen (Endkostenstellen). Auf Hilfskostenstellen werden Gemeinkosten gebucht, während Vollkostenstellen zunächst nur direkt einer solchen zuzuordnende Kosten und erst am Ende des Geschäftsjahres den angemessenen Anteil der Gemeinkosten aufnehmen. Weitere mögliche Unterteilungen der betrieblichen Kostenstellen trennen diese in Personalkostenstellen, Materialkostenstellen, Vertriebskostenstellen, Forschungskostenstellen bis hin zu Allgemeinen Kostenstellen. Die einzelnen Kostenstellen eines Betriebes lassen sich anhand des Kostenstellenplanes erkennen. Hinsichtlich der Aufteilung auf einzelne Kostenstellen ähneln sich die Verfahren der Betriebe weitgehend.