Die Kostenstellenrechnung verknüpft als Bestandteil der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung die Teilbereiche Kostenartenrechnung und Kostenträgerrechnung. Eine weitere Aufgabe der Kostenstellenrechnung besteht in der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens. In der praktischen Durchführung teilt die Kostenstellenrechnung die angefallenen Gemeinkosten nach dem Verursacherprinzip den zutreffenden Endkostenstellen zu; ebenso werden im Rahmen der Kostenstellungsrechnung Zuschlagssätze für die Aufteilung allgemeiner Fertigungskosten festgestellt. Des Weiteren bewertet und verrechnet die Kostenstellenrechnung die zwischen einzelnen Betriebsteilen erbrachten Leistungen, so dass eine angemessene Kostenverteilung möglich wird. Im Zuge der Bewertung der Kosten der einzelnen Betriebsteile übernimmt die Kostenstellenrechnung eine Prüffunktion hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit einzelner Betriebsteile.