Kostenumlage

In der betrieblichen Kostenrechnung erfolgt die Kostenumlage durch die Verteilung der Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen. Für diesen Zweck bildet der Betrieb einen Kostenschlüssel. Des Weiteren erfolgen Kostenumlagen im Wohnungswesen und bei weiteren Vertragsverhältnissen. Zu den Kostenumlagen im Wohnungswesen gehören verschiedene Betriebskosten und die Heizkosten, wobei je nach Kostenart eine Berechnung nach gemessenem Verbrauch, nach der Personenzahl oder pauschal je Wohnung erfolgt. Für die Heizkostenumlage besteht bei ganzjährig genutztem Wohnraum die Vorschrift, dass Pauschalen grundsätzlich unzulässig sind (Ausnahmen bestehen bei nicht messbaren Einzelverbräuchen und in Wohnheimen oder vergleichbaren Wohnungen).

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