In der Betriebswirtschaftslehre ist die Kostenverteilung die Hauptaufgabe der Kostenstellenrechnung. Anhand der Kostenverteilung werden die angefallenen Kosten den zutreffenden Kostenstellen zugeordnet; bei Einzelkosten erfolgt diese Zuordnung direkt und bei Gemeinkosten anhand eines betriebsüblichen Verteilungsschlüssels. In der Volkswirtschaft und in der Soziologie meint die Kostenverteilung die Aufteilung wirtschaftlicher Aufwendungen auf unterschiedliche Aufgabenträger. So leisten Gemeinden ohne eigene kulturelle Einrichtungen oft Ausgleichszahlungen an benachbarte Orte mit einem großen kulturellen Angebot, welches die Einwohner beider Gebietskörperschaften nutzen. Diese Ausgleichszahlungen bewirken eine der Nutzung angemessene Kostenverteilung hinsichtlich der Kulturkosten. Im Mietrecht bezieht sich die Kostenverteilung auf die Umlage der umlagefähigen Allgemeinkosten durch den Vermieter auf die Mieter.