Der Krankenkassenbeitrag ist die für die Krankenversicherung zu bezahlende Versicherungsprämie. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Krankenkassenbeitrag anhand des sozialversicherungspflichtigen Arbeitseinkommens ermittelt, wobei Beiträge maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten sind. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in etwa jeweils zur Hälfte. Für privat versicherte Beschäftigte übernimmt der Betrieb ebenfalls einen Teil der Beiträge. In der privaten Krankenversicherung richtet sich die Höhe des Krankenkassenbeitrages nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem gewählten Tarif, wobei eine gesetzliche Mindestversicherungspflicht besteht. Die gesetzliche Krankenversicherung kennt für einige Versichertengruppen wie Studenten und Mitglieder ohne versicherungspflichtiges Einkommen feste Beitragssätze. Eine beitragsfreie Familienmitversicherung existiert nur in der gesetzlichen Krankenversicherung.