Kreditfähigkeit

Die Kreditfähigkeit bezeichnet die rechtliche Möglichkeit, eigenständig Kreditverträge abzuschließen. Bei natürlichen Personen ist die Kreditfähigkeit grundsätzlich an die Volljährigkeit gebunden, so dass Minderjährige auch ihre Girokonten nur mit Guthaben führen dürfen. Ebenso entfällt die Kreditfähigkeit, wenn natürliche Personen unter einer angeordneten Betreuung und unter dem Einwilligungsvorbehalt ihres Betreuers in finanziellen Angelegenheiten stehen. Juristische Personen verfügen ebenso wie Personengesellschaften über die Kreditfähigkeit. Nicht als rechtsfähig anerkannte Personengesellschaften wie Erbengemeinschaften können nur gesamtschuldnerische Kredite mit Rechtswirkung für alle Mitglieder aufnehmen. Umgangssprachlich wird als Kreditfähigkeit auch die Kreditwürdigkeit bezeichnet, so dass stark verschuldete Personen als nicht kreditfähig gelten.

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