Das Strafgesetzbuch kennt den Begriff des Kreditkartenbetruges als eigenständiges Delikt nicht, sondern bewertet die entsprechenden Straftaten als Betrugsvergehen. Ein Kreditkartenbetrug erfolgt sowohl durch den Diebstahl einer Kreditkarte und deren missbräuchliche Verwendung als auch durch die widerrechtliche Aneignung von Kreditkartendaten. Im weiteren Sinne gilt auch die Benutzung der eigenen Kreditkarte bei absehbarer Unfähigkeit zum Ausgleich der Kreditkartenrechnung gemäß der Vertragsbedingungen (Teilzahlung nur bei Einhaltung einer Mindesttilgung möglich) als Kreditkartenbetrug. Der Kreditkartenbetrug lässt sich durch die Einhaltung unterschiedlicher Sicherheitsmaßnahmen erschweren; der oftmals nicht durchgeführte Vergleich der Unterschrift im Handel erleichtert den Betrug jedoch. Ohne zusätzliche Sicherheiten reicht für einen Kreditkartenbetrug im Internet bereits die Kenntnis der Kreditkartennummer aus.