Kreditnehmer

Kreditnehmer ist der übliche Begriff für einen Kunden, wenn dieser einen Bankkredit aufgenommen hat. Bei vereinbarten Ratenzahlungen im Handel werden Kunden nur selten als Kreditnehmer bezeichnet, auch bei der Ausnutzung von Kreditlinien ist der Begriff unüblich. Neben Bankkunden können auch Angestellte eines Betriebes als Kreditnehmer ihres Arbeitgebers auftreten, wenn dieser Mitarbeiterdarlehen gewährt. Die Pflichten des Kreditnehmers bestehen in der vereinbarten Tilgung des Darlehens und in der Bezahlung der anfallenden Zinsen. Verbraucher werden als Kreditnehmer durch umfangreiche gesetzliche Bestimmungen geschützt. Da die Kreditvergabe an Minderjährige verboten ist, können diese auch mit Zustimmung der Eltern nicht als Kreditnehmer auftreten. Ein Kreditvertrag kann mit zwei oder mehr gleichberechtigten Kreditnehmern abgeschlossen werden.

^