Eine Kreditsicherungsgarantie ist eine Bankgarantie, welche gegen Entgelt für Lieferantenkredite zur Verfügung gestellt wird. Die Kreditsicherungsgarantie schützt den Lieferanten vor dem finanziellen Verlust durch die Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Zahlungsunwilligkeit seines Kunden; faktisch handelt es sich bei ihr um eine Ausfallbürgschaft. Eine besondere Form der Kreditsicherungsgarantie stellt die Hermes-Bürgschaft dar, welche für die Lieferung an ausländische Empfänger gedacht ist. Bei einer Auslandslieferung besteht zusätzlich zu den üblichen Kreditrisiken die zusätzliche Gefahr, dass der Staat des Empfängers den freien Zahlungsverkehr einschränkt, so dass eine Kreditsicherungsgarantie besonders wichtig ist. Die Kreditsicherungsgarantie wird auch als Kreditgarantie bezeichnet.