Kreditvertrag

In einem Kreditvertrag regeln Kreditgeber und Kreditnehmer die Modalitäten bezüglich der Vergabe und der Rückzahlung eines Kredites. Des Weiteren werden in Kreditverträgen die vereinbarten Kreditsicherheiten aufgeführt. Häufig enthält ein Kreditvertrag Angaben über mögliche Veränderungen der Rückzahlungsbedingungen auf Wunsch des Kunden sowie die dafür berechnet werdenden Entgelte. Bei Kreditverträgen über große Summen enthalten diese zusätzlich die Verpflichtung des Kreditnehmers, den Fortbestand der guten Bonität jährlich erneut nachzuweisen. Für die Vergabe von Barkrediten und Bankdarlehen ist ein schriftlicher Kreditvertrag gesetzlich vorgeschrieben, bei einer vereinbarten Ratenzahlung kann dieser auch mündlich als Zusatz zum Liefervertrag abgeschlossen werden.

^