Kreditwesengesetz

Das deutsche Kreditwesengesetz dient sowohl dem Schutz der Gläubiger von Banken und vergleichbaren Kreditinstituten vor dem Verlust ihrer Guthaben und Einlagen als auch der Sicherstellung der Funktion der Kreditwirtschaft. Das erste Kreditwesengesetz in Deutschland galt seit Anfang 1935. Die Abkürzung für das Kreditwesengesetz lautet KWG. Zu den zentralen Punkten des Kreditwesengesetzes in seiner heutigen Form gehört die Regelung der Bankaufsicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen). Des Weiteren regelt das KWG, welche Geschäftsvorfälle gegenüber der BaFin anzeigepflichtig sind. Zudem setzt die Tätigkeit im Kreditwesen eine Genehmigung seitens der BaFin voraus.

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