Kursmakler

Der Kursmakler war früher ein amtlich bestellter Makler an einer Wertpapierbörse, zu dessen Aufgaben die Vermittlung der einzelnen Börsengeschäfte ebenso wie die Festsetzung der amtlichen Börsenkurse gehörte. Der Kursmakler verpflichtete sich in seinem Amtseid zur Neutralität gegenüber den Teilnehmenden am Börsengeschäft. Eine Unterscheidung in freie Makler und amtliche Kursmakler erfolgt heute an den Börsen nicht mehr, stattdessen werden die an der Börse tätigen Makler als Börsenmakler oder als Skontroführer bezeichnet, wobei lediglich Skontroführer die Wertpapierkurse festlegen, sofern diese nicht ohnehin elektronisch ermittelt werden. Die Tätigkeit des Skontroführers bedarf keiner amtlichen Bestellung mehr, sondern lediglich einer Zulassung.

^