Kurssicherung

Die Kurssicherung bezeichnet ein Verfahren zur Verringerung des Kursrisikos durch ein Absicherungsgeschäft. Andere Begriffe für die Kurssicherung lauten Hedgegeschäft und Sicherungsgeschäft. Die Kurssicherung kann außer mit einem Hedgeschäft auch vertraglich erfolgen, indem bei einer Lieferung an einen ausländischen Kunden festgelegt wird, dass für die Begleichung der Rechnung der Wechselkurs am Bestelltag maßgeblich ist. Das häufigste Verfahren zur Kurssicherung ist jedoch der Erwerb von Optionen. Optionsgeschäfte als Mittel zur Kurssicherung verringern das Verlustrisiko, reduzieren aber auf Grund ihrer Kosten zugleich den möglichen Gewinn. Ursprünglich als Mittel der Kurssicherung gedachte Instrumente wie Optionsscheine haben sich inzwischen verselbstständigt und werden auch für die bloße Spekulation verwendet.

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