Kursstützung ist ein selten verwendeter Begriff für die Kurspflege. Mittels einer Kursstützung sollen Aktienkurse sowie die Kurse von Währungen oder Wertpapierkurse von Rohstoffen vor übermäßig starken Schwankungen bewahrt beziehungsweise diese unmittelbar nach ihrem Eintreten ausgeglichen werden. Die Kursstützung kann vom bezogenen Unternehmen selbst durchgeführt werden, besonders häufig erfolgt sie jedoch durch Banken, welche oftmals zugleich Großanleger sind. Eigentlich gehört die Kursstützung zu den gesetzlich untersagten Methoden der Kursmanipulation, der Gesetzgeber lässt sie jedoch in einem begrenzten Rahmen und unter Einhaltung strenger Anforderungen in Einzelfällen ausdrücklich zu. Besonders häufig erfolgt eine Kursstützung unmittelbar nach einer Aktien-Neuemission.