Kursverwässerung

Als Kursverwässerung werden Kursverluste bezeichnet, welche durch die Ausgabe von Berichtigungsaktien (Gratisaktien) beziehungsweise durch die Emission von jungen Aktien bei einer durchgeführten Kapitalerhöhung auftreten. Da eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe weiterer Aktien den Wert des Unternehmens auf mehr Anteilsscheine als bisher verteilt, sinkt der Wert und damit der Kurs der bereits vorhandenen Wertpapiere zwangsläufig. Als Ausgleich für den durch die zwangsläufig eintretende Kursverwässerung eintretenden Verlust erhalten Bestandsaktionäre (Altaktionäre) Bezugsrechte für die neuen Aktien. Diese Bezugsrechte können wahlweise ausgeübt oder veräußert werden. Die Kursverwässerung kann auch als Kapitalverwässerung bezeichnet werden.

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