Ladegeld

Ladegeld ist ein Begriff aus der Güterbeförderung und bezeichnet die Vergütung, welche für das Laden und Beladen von Schiffen, Eisenbahnwaggons oder Lastwagen zu zahlen ist. Teilweise ist das Ladegeld in andere Leistungen eingerechnet, so zahlen Eigner großer Frachtschiffe ein Bordinggeld, wenn sie auf Grund ihrer Größe einen kleineren Hafen nicht direkt anlaufen können, sondern durch Lichterschiffe auf See gelöscht werden. In einigen Häfen besteht die Möglichkeit, durch die Zahlung eines Express-Zuschlages eine beschleunigte Löschung oder Befrachtung der Schiffsladung zu erreichen. Bei der Anlieferung mit Lastwagen fällt in der Regel kein gesondertes Lagergeld an, da die Beladung durch Lagerarbeiter des Lieferanten und die Entladung durch entsprechende Beschäftigte des Kunden durchgeführt wird.

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