Lagebericht

Neben der Anfertigung eines Jahresabschlusses sind Unternehmen ebenfalls größtenteils dazu verpflichtet, einen Lagebericht zu erstellen. Dies ist im Handelsgesetzbuch gesetzlich festgelegt. Nach dem HGB sind jedoch kleinere Kapitalgesellschaften von dieser Verpflichtung ausgeschlossen. Im Gesetzbuch wird weiter genau definiert, welche Informationen in einem solchen Bericht enthalten sein sollten. Grundsätzlich sind bei der Erstellung die Grundsätze ordentlicher Buchführung zu beachten. Der Lagebericht soll deutlich machen, was bei der Entwicklung zu erwarten ist, den aktuellen Geschäftsverlauf verdeutlichen und mögliche Risiken in der Zukunft aufzeigen. Ein Lagebericht muss jedes Jahr angefertigt werden. Dabei liefert er zusätzliche Erläuterungen oder Ergänzungen zum Jahresabschluss, ist davon jedoch rechtlich gesehen unabhängig.

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