Lagergeld ist eine Zahlung, welche für die vorübergehende Unterbringung von Waren oder anderen Gütern wie Produktionsmitteln in angemieteten Räumen zu zahlen ist. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen können Lagerflächen vorübergehend oder dauerhaft anmieten, um dort Gegenstände auszulagern. Des Weiteren kann Lagergeld berechnet werden, wenn bestellte Güter deutlich später als vereinbart abgeholt werden oder der Besteller die Abnahme der georderten Ware zu Unrecht verweigert oder verzögert. Eine ältere Bezeichnung für das Lagergeld lautet Gredgeld. Nur noch historisch von Bedeutung ist die Berechnung von Lagergeld als Ersatz für die nicht erfolgende Unterbringung adeliger Personen.