Ursprünglich war die Landesbank das zentrale Institut aller öffentlich-rechtlichen Sparkassen eines Bundeslandes. In den letzten Jahren haben mehrere Landesbanken fusioniert und vertreten somit jetzt mehrere Länder. Zudem sind die einzelnen Landesbanken in Deutschland durch gegenseitige Beteiligungen miteinander verflochten. Die Grundaufgabe einer Landesbank besteht in der Förderung der Wirtschaft ihres Bundeslandes sowie in der Wahrnehmung von Aufgaben einer Bank für das jeweilige Bundesland beziehungsweise die jeweiligen Bundesländer. Zusätzlich sind Landesbanken berechtigt, ihren Kunden alle Bankdienstleistungen anzubieten. Mit wenigen Ausnahmen werden Landesbanken als öffentlich-rechtliche Institute geführt, ohne Ausnahme sind sie Mitglied im VÖB (Bundesverband öffentlicher Banken).