Landschadensklausel

Die Landschadensklausel ist eine Klausel in Beförderungsverträgen der Seefahrt und besagt, dass die Reederei nicht für Schäden haftet, welche außerhalb des Schiffes, also an Land, verursacht werden. Mit der Landschadensklausel wird die Haftung der Reederei auf die auch als Tackle to Tackle-Zeitraum bekannte Frist beschränkt. Diese beginnt, sobald die Ware über die Reling auf das Schiff gebracht wurde und endet, sobald die Ware das Schiff über die Reling verlassen hat. Die Landschadensklausel wird von den meisten Reedereien als Vertragsbestandteil angesehen, so dass sich der Versender von Waren über See gegen Verluste und Beschädigungen während der Lagerung an Land gesondert absichern muss.

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