Latente Steuer

Als latente Steuer wird die Steuerlast oder der Steuervorteil bezeichnet, welcher sich auf Grund unterschiedlicher Bilanzierungsvorschriften in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz gebildet hat. Dabei ist zwischen einer aktiven und einer passiven latenten Steuer zu unterscheiden. Eine latente Steuer kann nur anfallen, wenn das Unternehmen zum Aufstellen einer gesonderten Handelsbilanz verpflichtet ist. Eine latente Steuer besteht grundsätzlich nur temporär. Kleinere Kapitalgesellschaften sind von der Bilanzierung der latenten Steuern befreit. Im Begriff der latenten Steuer kommt der ursprüngliche Sinn des lateinischen Wortes latens (verborgen) zur Geltung.

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