Die Behörde Lead Supervisor ist seitens der EU-Kommission als Aufsichtsinstanz angedacht, ein erster entsprechender Vorschlag stammt aus dem Jahr 2004. Als Ziele einer Einführung des Lead Supervisors als Instanz werden die Integration der europäischen Finanzmärkte sowie die Förderung des europäischen Wirtschaftswachstums und ein wirksames europäisches Krisenmanagement genannt. Gegner des Modells lehnen den Lead Supervisor in erster Linie ab, weil diese Instanz eine erstmalige supranationale Aufsichtsbehörde mit entsprechenden weitgehenden Rechten darstellt. Die grundsätzliche Aufgabe der Behörde Lead Supervisor besteht in der Beaufsichtigung übernational tätiger Unternehmen und im verbindlichen Treffen aller Entscheidungen hinsichtlich der Risikobemessung.