Leasingdarlehen

Der Begriff Leasingdarlehen geht darauf zurück, dass Leasingnehmer ihren Leasingvertrag häufig als Sonderform eines Darlehensvertrages verstehen. Tatsächlich handelt es sich bei einem Leasingvertrag jedoch um eine Unterart eines Mietvertrages oder Nutzungsvertrages, welcher sich rechtlich von einem Darlehensvertrag unterscheidet. Privatpersonen nutzen ein Leasingdarlehen vorwiegend bei als Finanzierungsvariante beim Autokauf. Sie bezahlen (zumeist) eine Anzahlung als Leasingsonderzahlung und die monatlichen Leasingraten. Am Vertragsende geben sie den geleasten Wagen zurück, müssen jedoch einen möglicherweise höheren als den vertraglich vereinbarten Wertverlust zusätzlich zahlen. Umgangssprachlich werden zudem Kreditverträge über die Drei-Wege-Finanzierung als Leasingdarlehen bezeichnet, da diese auch sonst beim Fahrzeugleasing übliche Vertragselemente aufweisen.

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