Leasingkosten

Als Leasingkosten werden die Beträge bezeichnet, welche der Leasingnehmer an den Leasinggeber regelmäßig (meistens monatlich) überweist. Bei der Bewertung der Leasingkosten ist zu berücksichtigen, dass teilweise nach einem Kauf anfallende Aufwendungen wie Reparaturkosten mit den Leasingraten abgegolten werden; beim PKW-Leasing ist eine solche Vereinbarung jedoch unüblich. Unternehmen und Freiberufler können die Leasingkosten betrieblich genutzter Güter als Betriebsausgaben absetzen und erzielen somit einen steuerlichen Vorteil gegenüber der Kreditfinanzierung; bei dieser vermindern lediglich die Zinsen direkt die steuerliche Belastung. Der wesentliche Faktor für die Bestimmung der Leasingkosten über die gesamte Laufzeit ist die Verzinsung, während die jährlich anfallenden Leasingkosten auch durch die Leasingdauer bestimmt werden.

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