Der Begriff Leasingrückläufer kann sich eigentlich auf jedes geleaste Gut beziehen, tatsächlich wird er aber fast nur auf Kraftwagen angewendet, so dass es sich bei Leasingrückläufern um die am Ende des vereinbarten Leasingzeitraumes an den Händler zurückgegebenen Wagen handelt. Diese werden in der Regel als Gebrauchtwagen verkauft, sie weisen gegenüber im Eigentum des Vorbesitzers befindlich gewesenen Modellen oft einen gepflegteren Gesamtzustand auf. Es ist grundsätzlich möglich, einen Leasingrückläufer ebenfalls zu leasen, sofern der Händler das Gebrauchtwagenleasing anbietet, ansonsten lassen sich Leasingrückläufer wie alle Gebrauchtwagen über den Händler oder über eine beliebige Geschäftsbank finanzieren.