Die Leasingsteuer bezeichnet eine besondere Form der Steuer, welche auf Leasingraten erhoben wird. In Deutschland wird eine Leasingsteuer ausschließlich auf gewerbliche Leasingverträge erhoben, sie beläuft sich auf fünfundzwanzig Prozent der Leasingraten und gehört rechtlich zur Gewerbesteuer. Da gezahlte Gewerbesteuern zu den Betriebsausgaben gehören, reduziert die Leasingsteuer ebenso wie die zu zahlenden Leasingraten den Gewinn eines Unternehmens und entsprechend die zu zahlende Körperschaftssteuer oder Einkommenssteuer des Inhabers, so dass der effektive Ertrag der Leasingsteuer deutlich weniger als fünfundzwanzig Prozent der Leasingraten beträgt. Für das private Leasing wird in Deutschland zurzeit keine Leasingsteuer erhoben.