Leasingvertrag

Der Leasingvertrag ist der Vertrag über das Leasing einer Ware. Er enthält neben Angaben zum Leasinggut die Anzahl und die Höhe der vereinbarten Leasingraten sowie zum vereinbarten Restwert des geleasten Gegenstandes am Ende der Laufzeit. Des Weiteren regelt der Leasingvertrag den Umfang, in welchem der Leasinggeber den geleasten Gegenstand verwenden darf sowie die Übernahme entstehender Wartungskosten und Reparaturkosten während der Laufzeit des Leasingvertrages. Ein Leasingvertrag lässt sich als Kombination aus einem Kreditvertrag und einem Überlassungsvertrag verstehen, wobei der Leasingnehmer nicht rechtlicher Eigentümer der geleasten Ware wird. Zudem regelt der Leasingvertrag die Möglichkeiten zur Vertragsfortsetzung nach dem Ablauf des ursprünglich vereinbarten Leasingzeitraumes.

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