Lebensversicherungsdarlehen

Mit dem Lebensversicherungsdarlehen ist entweder das Beleihen einer bestehenden Lebensversicherung oder eine speziell für die Tilgung eines endfälligen Darlehens abgeschlossener Lebensversicherungsvertrag gemeint. Das Lebensversicherungsdarlehen als Beleihung einer bestehenden Lebensversicherung ist grundsätzlich bei allen Kapitallebensversicherungsverträgen und privaten Rentenversicherungsverträgen möglich, bei geförderten Produkten wegen des damit verbundenen rückwirkenden Wegfalls der Förderung jedoch nicht ratsam. Endfällige Kredite werden als Lebensversicherungsdarlehen bezeichnet, wenn der Kreditnehmer für ihre Tilgung am Ende der Laufzeit einen Kapitallebensversicherungsvertrag abschließt. Endfällige Lebensversicherungsdarlehen dienen vorwiegend der Immobilienfinanzierung. Während ihrer Laufzeit zahlt der Kreditnehmer die anfallenden Kreditzinsen und die Beiträge für den Lebensversicherungsvertrag.

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