Unter der Lebensversicherungsrendite wird die Rendite einer Kapitallebensversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung wie der privaten Rentenversicherung verstanden. Die Lebensversicherungsrendite setzt sich aus dem Garantiezins und einer Überschussbeteiligung zusammen. Bei Lebensversicherungsverträgen mit lebenslanger Rentenzahlung ergibt sich die persönliche Rendite aus der Dauer des Rentenbezuges und kann infolgedessen konkret nur rückwirkend berechnet werden, im überwiegenden Sprachgebrauch bezieht sich der Begriff ohnehin auf die jährliche Verzinsung der Versicherungsbeiträge. Die durch den Garantiezins mindestens erzielbare Lebensversicherungsrendite wurde in den 2000er und 2010er Jahren mehrfach gesenkt und beläuft sich auf nur noch wenig mehr als ein Prozent.