Leibrentenvertrag

Bei einem Leibrentenvertrag wurde im Vorfeld eine einmalige Leistung erbracht. Häufig wurde zum Beispiel das Eigentum an einem Grundstück an eine andere Person übertragen. Mit dem Abschluss eines Leibrentenvertrages können unterschiedliche Vereinbarungen getroffen werden. So wird unter anderem vereinbart, dass die erwerbende Person dem vorherigen Eigentümer, dem Verkäufer, auf seine Lebensdauer oder die Lebensdauer eines Dritten eine regelmäßige Leibrente auszahlt. Hierbei kann individuell festgelegt werden, wann die Zahlungen erfolgen sollen, gängig ist eine monatliche Zahlung. Details zum Leibrentenvertrag sind im BGB aufgeführt. Unter anderem ist vorgeschrieben, dass dieser schriftlich aufgesetzt werden muss. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Wert des übertragenen Eigentums.

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