Leistungszusage

Die Leistungszusage meint die Zusage einer Versicherungsgesellschaft, eine konkrete Leistung auszuzahlen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge in Form der Direktzusage ist zwischen der generellen und der beitragsorientierten Leistungszusage zu unterscheiden. Heute ist anstelle der einfachen Leistungszusage die beitragsorientierte Variante üblich. Ein alternativer Begriff für die Leistungszusage lautet Pensionszusage. In einer weiteren Bedeutung bezieht sich die Leistungszusage auf die Auskunft einer gesetzlichen Krankenversicherung, im konkreten Einzelfall eine als Kannleistung gekennzeichnete Behandlung zu bezahlen. Umgangssprachlich wird auch die Genehmigung eines Heil- und Kostenplanes als Leistungszusage bezeichnet. In diesem Fall besteht jedoch ein grundsätzlicher Leistungsanspruch, weshalb es sich nicht um eine solche im engeren Sinn handelt.

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