Im allgemeinen Sinn ist ein Lohnarbeitsverhältnis jede vertraglich geregelte Arbeitsleistung, deren Abrechnung über den Lohnbezug erfolgt. Im Gegensatz zum Gehalt als feststehender monatlicher Vergütung richtet sich der Lohn nach der tatsächlichen Arbeitsleistung. Im engeren Sinn bezeichnet die Lohnarbeit eine besondere Form der Tätigkeit eines Unternehmens. Der Lohnunternehmer bietet seine Dienstleistungen an, wobei die Abrechnung überwiegend nach der Anzahl der benötigten Arbeitsstunden erfolgt, eine Rechnungserstellung gemäß der bearbeiteten Fläche ist ebenfalls möglich. Lohnarbeitsverhältnisse finden häufig im landwirtschaftlichen Bereich Anwendung, wenn kostspielige Maschinen zum Einsatz kommen müssen. Der Lohnunternehmer besitzt die entsprechenden Geräte, im Preis für die Lohnarbeit ist neben der menschlichen Arbeitszeit die Einsatzzeit der verwendeten Maschinen enthalten.