Lohnnebenkosten

Lohnnebenkosten werden als indirekte Lohnkosten nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern an die Sozialversicherungsträger abgeführt. Neben den Sozialbeiträgen gehören hierzu auch die Kosten für die Insolvenzumlage und weitere Umlagen. Kalkulatorisch sind auch Kosten mit der Lohnauszahlung beauftragten Stabsstellen zu berücksichtigen, üblich ist eine Unterscheidung zwischen Lohnkosten ohne derartige Kosten und Personalkosten einschließlich der betriebsinternen Nebenkosten. Eine abweichende Berechnungsmethode zählt auch die Kosten für die Lohnfortzahlung bei Erkrankung des Arbeitnehmers und das auf Feiertage beziehungsweise den Urlaub entfallende Entgelt zu den Lohnnebenkosten. Bei dieser Berechnungsmethode wird auch der Begriff Personalzusatzkosten verwendet. Bei der engen Berechnungsmethode, welche nur die Pflichtbeiträge der Arbeitgeber zu Sozialversicherungen und Umlagen berücksichtigt, betragen die Lohnnebenkosten in Deutschland knapp dreißig Prozent der Bruttolöhne.

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