Lohnuntergrenze

Die Lohnuntergrenze bezeichnet die gesetzlich festgelegte Mindestvergütung. Lohnuntergrenzen können für alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse innerhalb eines Staates ebenso wie für Regionen festgelegt werden. Neben der gesetzlichen Regelung von Lohnuntergrenzen sind auch Vereinbarungen in als allgemeingültig erklärten Tarifverträgen möglich. Die gängige umgangssprachliche Bezeichnung für eine generelle oder branchenabhängige Lohnuntergrenze lautet Mindestlohn, diese wird zunehmend auch von offiziellen Stellen verwendet. Die Forderung nach einem generellen Mindestlohn beruht darauf, dass der Arbeitslohn ohne staatliche Transferleistungen zum Lebensunterhalt ausreichen soll. Inzwischen existieren in etwa neunzig Prozent aller Staaten Vorschriften zu Mindestlöhnen, welche sich aber oftmals wegen ihrer Beschränkung auf einzelne Branchen oder Regionen nicht auf alle Arbeitnehmer des entsprechenden Landes beziehen.

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