Lohnzuschläge

Lohnzuschläge sind Lohnbestandteile, welche zusätzlich zum Grundlohn bezahlt werden. Im engeren Sinn sind mit Lohnzuschlägen die steuerfreien und in der Sozialversicherung beitragsfreien Zusatzzahlungen für das Arbeiten am späten Abend und in der Nacht sowie an Sonntagen und Feiertagen gemeint. In der Sozialversicherung besteht eine Begrenzung der Beitragsfreiheit von Lohnzuschlägen, wenn der Grundstundenlohn mehr als fünfundzwanzig Euro beträgt. In Österreich sind Lohnzuschläge für die Arbeit an Sonntagen, an Feiertagen und während der Nachtstunden zwar steuerfrei, in der Sozialversicherung jedoch beitragspflichtig. In einer weiteren Bedeutung gehören auch tariflich festgelegte oder vertraglich vereinbare Zuschläge für Überstunden zu den Lohnzuschlägen, welche sowohl bei der Sozialversicherung als auch bei der Lohnsteuer voll angerechnet werden.

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