Luxussteuer

Die Luxussteuer ist eine besondere Steuer, welche beim Erwerb von Luxusgütern fällig wird. Sie kann als gesonderte Steuer oder durch einen erhöhten Umsatzsteuersatz auf Luxusgüter erhoben werden. In Deutschland wird eine Luxussteuer zurzeit nicht erhoben, einige Nachbarländer wie Dänemark verlangen sie beim Erwerb ebenso wie bei der dauerhaften Einfuhr auf alle Kraftfahrzeuge, während die meisten Staaten sie nur bei tatsächlich hochwertigen Wagen erheben. Die Luxussteuer wird damit begründet, dass sie nur wohlhabende Personen betrifft; als häufigster Grund für ihre Ablehnung wird genannt, dass die entsprechenden Güter ohnehin auf Grund ihres Preises einer hohen Umsatzbesteuerung auch bei Anwendung des normalen Mehrwertsteuersatzes unterliegen.

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