Der Makler ist ein Vermittler beim Vertragsabschluss, in einem engeren Sinn bezeichnet der Begriff konkret den Immobilienmakler. Weitere Makler sind der Versicherungsmakler und der Handelsmakler. Kennzeichnend für die Bezahlung des Maklers ist, dass dieser grundsätzlich nur ein Erfolgshonorar erhält und glaubhaft machen muss, am Vertragsabschluss beteiligt gewesen zu sein. Besonders hinsichtlich des Einsatzes von Maklern bei der Wohnungsvermietung an private Mieter unterliegt der Entgeltanspruch des Maklers einigen Einschränkungen; so darf er weder selbst Eigentümer noch Verwalter der von ihm vermittelten Wohnungen sein. Bei einem Kursmakler handelt es sich hingegen um einen Handelsmakler, welcher auf Grund einer amtlichen Bestellung an der Ermittlung amtlicher Börsenkurse beteiligt ist.