Das Konzept des Marktversagens als nicht die Bedürfnisse der Marktteilnehmer zufriedenstellende Situation wurde erstmals 1958 von Francis Bator beschrieben. Die Folge des Marktversagens besteht darin, dass nicht alle Marktteilnehmer an einer Zunahme des Wohlstandes durch den Markthandel beteiligt werden. Die wichtigsten Ursachen für das Marktversagen sind (natürliche) Monopole sowie eine ungleichmäßige Informationsverteilung. Des weiteren können externe Einflüsse zum Marktversagen beitragen. Externe Einflüsse sind Wirkungen von Marktentscheidungen auf eigentlich nicht von diesen betroffene Marktteilnehmer. Die Abwehr von Marktversagen gilt weitgehend als Rechtfertigung für staatliche Eingriffe in das Marktgeschehen. Die Rechtfertigung staatlicher Eingriffe durch die Gefahr des Marktversagens ist jedoch umstritten.