Materialkosten sind diejenigen Materialkosten, welche nicht direkt einem Kostenträger zugeordnet werden. Hierbei handelt es sich sowohl um Lagerkosten und Beschaffungskosten als auch um Verpackungskosten und Lohnkosten, sofern diese nicht einer konkreten Kostenstelle zuzuordnen sind. Da sich in einem Lager in der Regel unterschiedliche Waren befinden, sind sie Lagerkosten als Teil der Materialkosten keinem konkreten Kostenträger direkt zurechenbar. Lieferkosten gehören zu den Materialgemeinkosten, wenn mit einer Lieferung unterschiedliche Waren versendet werden. Ebenfalls zu den Materialgemeinkosten zählen die Abschreibungen auf Lagerräume. In der Handelsbilanz werden Materialgemeinkosten aktiviert und nach einem betriebsinternen Schlüssel auf die einzelnen Kostenstellen aufgeteilt, bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes war die Aktivierung jedem Unternehmen freigestellt.