Mehrwertsteuererstattung

Die Mehrwertsteuererstattung kann bei der Ausfuhr der gekauften Waren in ein Drittland beantragt werden, für Privatpersonen gelten hierbei jedoch alle EU-Mitgliedsstaaten als Inland. Die Mehrwertsteuererstattung kann über den Händler vorgenommen werden, alternativ ist die Auszahlung direkt am Flughafen an einem mit Global Refund gekennzeichneten Schalter möglich. In vielen Urlaubsländern ist die Mehrwertsteuererstattung durch den Zoll das gängige Verfahren. Des Weiteren ist die Mehrwertsteuererstattung ein Begriff aus dem Versicherungsrecht und besagt dort, dass bei einer Entschädigung anstelle einer Reparatur oder eines Ersatzkaufs die Mehrwertsteuer grundsätzlich nicht vom Versicherer zu erstatten ist. Des Weiteren verstehen Steuerzahler unter einer Mehrwertsteuererstattung auch die Anrechnung der gezahlten Vorsteuer auf die Mehrwertsteuerschuld.

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