Unter der Mehrwertsteuerrichtlinie werden die Bestimmungen der EU zur Erhebung der Umsatzsteuer verstanden. Die Umsatzsteuergesetze der einzelnen Mitgliedsländer müssen mit der Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union vereinbar sein. Des Weiteren regelt die Mehrwertsteuerrichtlinie die Berechnung von Umsatzsteuern im Binnenverkehr zwischen unterschiedlichen EU-Staaten. Zur Vermeidung von Vorsteuerbetrug durch Scheingeschäfte sieht die Mehrwertsteuerrichtlinie für einzelne Gegebenheiten die Umkehrung der Mehrwertsteuerlast und somit die Übertragung der Zahlpflicht auf den Empfänger zu; Voraussetzung für die Anwendung der Steuerlastumkehr ist jedoch, dass dieser zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Mehrwertsteuerrichtlinie der EU enthält auch Regeln für die Rechnungserstellung und schränkt die Möglichkeit der Mitgliedsländer auf die Befreiung einzelner Dienstleistungen beziehungsweise Warengruppen von der Umsatzsteuer ein.