Mehrwertsteuervergütung

Die Mehrwertsteuervergütung bezieht sich darauf, dass im Ausland ansässige Unternehmen die während ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland bezahlte Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen können und diese somit zurückfordern können. Für den Antrag auf die Mehrwertsteuervergütung gelten Mindestbeträge, bei deren Unterschreiten keine Rückerstattung der bezahlten Umsatzsteuer erfolgt. Bis in die Mitte der 1980er Jahre zahlte das Finanzamt eine weitere Mehrwertsteuervergütung als Entlohnung für den Einzug und die Weiterleitung der Mehrwertsteuer an Kleinunternehmer, wenn sich diese freiwillig für die Mehrwertsteuerpflicht entschieden hatten. Der Einschluss der auf Investitionsgüter gezahlten Mehrwertsteuer in den Vorsteuerabzug kann ebenfalls als eine Form der Mehrwertsteuervergütung verstanden werden.

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