Mietkautionssparbuch

Ein Mietkautionssparbuch gehört zu den Anlagemöglichkeiten einer Mietkaution. Hierbei zahlt der Mieter den vereinbarten Betrag der Mietkaution auf das Sparbuch ein. Eine Verfügung ist nur möglich, wenn beide Mietvertragsparteien eine gleichlautende Anweisung erteilen. Des Weiteren kann die Bank an den Vermieter auszahlen, wenn der Mieter nach dem Auszug und einer entsprechenden Mitteilung nicht widerspricht. Die Aufbewahrung des Mietkautionssparbuches kann beim Mieter oder beim Vermieter erfolgen. Wenn die Zinsen nicht der Abgeltungssteuer unterworfen werden sollen, muss der Freistellungsauftrag durch den Mieter eingereicht werden, da dieser als Besitzer des Sparbuches gilt. Das Mietkautionssparbuch erfüllt wegen der dafür gezahlten Zinsen den Mindestanspruch an die Verzinsung einer hinterlegten Mietkaution.

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