Mietnebenkosten

Mietnebenkosten sind die vom Vermieter verauslagten und auf die einzelnen Mieter umgelegten Betriebskosten. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt üblicherweise einmal jährlich. Heizkosten werden von den Mietern immer als Mietnebenkosten wahrgenommen, formal gehören sie jedoch nur zu diesen, wenn ihre Abrechnung über den Vermieter und nicht direkt zwischen dem Lieferanten und dem Wohnungsnutzer erfolgt. Voraussetzung für die Berechnung einzelner Betriebskosten als Mietnebenkosten ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Zudem dürfen nur die gesetzlich zulässigen Ausgaben als Mietnebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Vor allem ist die Berechnung von Nebenkosten für einmalige Reparaturausgaben untersagt. Eine Veränderung der Nebenkostenvorauszahlung gilt nicht als Mieterhöhung im rechtlichen Sinn.

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