Modernisierungsförderung

Eine Modernisierungsförderung erfolgt überwiegend in der Form eines vergünstigten Kredites. Bei der Kreditaufnahme über die KfW muss die geplante Modernisierungsmaßnahme als förderungswürdig gelten, bei Modernisierungsdarlehen der regionalen Sparkassen und Volksbanken reicht hingegen die Beauftragung lokal ansässiger Handwerker für die Förderung aus. Für einzelne Maßnahmen ist auch eine Modernisierungsförderung durch staatliche oder kommunale Zuschüsse möglich, die Förderungsbedingungen ändern sich häufig. Zuschüsse als Modernisierungsförderung kommen vor allem im Bereich denkmalgeschützter Gebäude, bei der Energieeinsparung dienenden Maßnahmen sowie bei der Beseitigung von Barrieren zur Anwendung. Aus Sicht der Vermieter stellt die Möglichkeit der Umlage der Modernisierungskosten auf die Miete ebenfalls eine Form der Modernisierungsförderung dar.

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