Monopolstellung

Die Monopolstellung bezeichnet die Marktsituation, in welcher zumeist auf der Angebotsseite nur ein Marktteilnehmer vorhanden ist. Eine Monopolstellung ist außer in vom Gesetzgeber ausdrücklich benannten Einzelfällen nach Möglichkeit zu vermeiden, da sie den Marktverkehr behindert. Im üblichen Sprachgebrauch bezeichnet die Monopolstellung auch eine marktbeherrschende Stellung eines Marktteilnehmers, ohne dass ein Monopol im eigentlichen Sinn vorliegt: das Entstehen einer solchen reicht nach dem Kartellrecht aus, um eine geplante Fusion zu untersagen oder nur mit Auflagen zu genehmigen. Aus demselben Grund ist das ständige Unterschreiten des Selbstkostenpreises verboten, da mit dieser Methode wirtschaftlich schwächere Mitbewerber verdrängt werden können.

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