Ein Nachfragemonopol besteht, wenn mehrere Anbieter um einen einzigen potentiellen Abnehmer konkurrieren. Bei einem Nachfragemonopol kann der einzige Abnehmer theoretisch den Preis bestimmen. Die Wirtschaftstheorie betrachtet beim Modell des Nachfragemonopols nur ein Produkt eines Anbieters. In der Praxis reduziert sich die Preismacht des einzigen Nachfragers jedoch, da bei einem zu geringen Preis alle Anbieter die Leistung ablehnen würden. Diese Ablehnung ist möglich, da im Gegensatz zum theoretischen Modell alle Anbieter auch weitere Produkte vermarkten. Als zu gering gilt mindestens der Betrag der kurzfristigen Preisuntergrenze. Wo das Nachfragemonopol auf Grund gesetzlicher Bestimmungen durch die öffentliche Hand besteht, wirken Schutzbestimmungen dem ungebührlichen Ausnutzen der Monopolstellung entgegen.